Ausfuhrkennzeichen Versicherung

  • Versicherungsdauer 9, 15 und 30 Tage
  • wählbare Fahrzeugarten
    • PKW
    • LKW (Nur bei uns!)
    • Anhänger
    • alle Fahrzeuge(Motorrad, Wohnmobil, Omnibus, Sattelzug, Sonder-Kfz, ...)
  • inkl. grüne Versicherungskarte (internationale Versicherungskarte)
  • ausschließlich Postversand
  • NEU: Wählbarer Deckungsbereich

pro Stück:

Mehrmonatsversicherungen auf Anfrage erhältlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wofür kann ich das Ausfuhrkennzeichen nutzen?

Das Ausfuhrkennzeichen wird genutzt, um Fahrzeuge aus Deutschland ins Ausland zu bringen. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen muss es von anderen Ländern anerkannt werden. Das Ausfuhrkennzeichen kann – eine entsprechende Versicherung vorausgesetzt – für bis zu zwölf Monate genutzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für den Nutzungszeitraum Kfz-Steuer entrichtet werden muss.

Ähnlich wie beim Kurzzeitkennzeichen, befindet sich das Ablaufdatum der Nummernschilder in einem roten Balken an der rechten Seite. An oberster Stelle steht der Tag, darunter folgen Monat und Jahr.

Achtung: Teil- oder Vollkasko-Versicherungen können für das Ausfuhrkennzeichen nicht geboten werden. Es handelt sich ausschließlich um eine gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung.

Was benötige ich für die Zulassung?

Für die Zulassung des Ausfuhrkennzeichens sind mehrere Dokumente erforderlich. Zum einen müssen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorliegen. Zum anderen muss das Fahrzeug bereits abgemeldet worden sein oder im Zuge der Zulassung abgemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass außerdem – besonders bei neuen Fahrzeugen – eine Vorführpflicht bestehen kann. Hierbei wird überprüft, ob die Zulassungsunterlagen mit der Fahrgestellnummer übereinstimmen und ob das Fahrzeug eventuell als gestohlen gemeldet worden ist.

Der Antragsteller muss außerdem seinen Personalausweis (alternativ Reisepass, für Unternehmen genügt der Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug) sowie eine gültige Ausfuhrkennzeichen-Versicherung vorweisen. Diese besteht aus zwei beziehungsweise drei gelben Doppelkarten und einer grünen Versicherungskarte. Die Laufzeit dieser Versicherung bestimmt den Nutzungszeitraum. Außerdem muss das Fahrzeug einen gültigen TÜV haben.

Zusätzlich muss der Antragsteller über ein Konto in Deutschland verfügen, um eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer zu geben. Besteht ein solches Konto nicht, muss im Vorfeld eine Steuererklärung beim Finanzamt angefordert werden. Mit dieser Erklärung kann dann eine Bank aufgesucht werden, bei der man die zu zahlende Kfz-Steuer entrichten kann.

Hinweis: Besonders in nichteuropäischen Staaten kann es von Vorteil sein, einen internationalen Fahrzeugschein zu beantragen. Dieser enthält die nötigen Angaben in verschiedenen Sprachen und erspart viel Zeit bei etwaigen Verkehrskontrollen.

Was muss ich bei Kfz-Steuer und Mehrwertsteuer wissen?

Die Kfz-Steuer:
für das Ausfuhrkennzeichen wird für jeden angefangenen Monat erhoben. Wird das Ausfuhrkennzeichen also für 9 Tage genutzt, sind die Kfz-Steuern für einen ganzen Monat zu bezahlen.

Mehrwertsteuer - Rückvergütung:
Sollte der Export in ein Land außerhalb der Europäischen Union / der Europäischen Gemeinschaft gehen, kann die Mehrwertsteuer im Anschluss erstattet werden. Ausname sind die kanarischen Inseln(Teneriffa, Gran Canaria, …) und die Schweiz. Dafür müssen jedoch Nachweise erbracht werden.

  • Der Händler, bei dem der Kauf erfolgte, hat die Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen
  • Die Ausfuhrerklärung wurde an der Grenze der EU nochmals gestempelt
  • die Ausfuhr erfolgt über einen Spediteur mittels Spediteurbescheinigung
  • Der Käufer hat seinen Wohnsitz außerhalb des Europäischen Gemeinschaftsraums

Sind diese Punkte erfüllt, kann die Ausfuhrerklärung im Original mit allen Stempeln an den Verkäufer gesendet werden. Dieser erstattet daraufhin die Mehrwertsteuer.

Wie erhalte ich die Ausfuhrkennzeichen Versicherung?

Leider gibt es bei Ausfuhrkennzeichen keine Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung. Deshalb versenden wir die benötigten Doppelkarten sowie die grüne Karte mit der Post. Diese wird bei uns mehrmals täglich abgeholt, sodass die erforderlichen Unterlagen oftmals schon am darauffolgenden Tag ankommen. Neben dem Standardversand bieten wir die Eilzustellung an, bei der die Dokumente dann garantiert zum benötigten Zeitpunkt ankommen.

Wie sind die Versicherungssummen in anderen Staaten?

Generell gilt: Jedes Land, in dem die Versicherung besteht, ist auf der grünen Versicherungskarte vermerkt. Versichert sind grundsaetzlich nur die gesetzlichen Mindestdeckungssummen des betreffenden Landes. Wenn Sie sich näher über diese Deckungssummen informieren möchten, klicken Sie bitte hier.

 

* Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungsteuer.

Je nach Zahlungs-/Versandart fallen zusätzliche Kosten an.