Kurzzeitkennzeichen Versicherung

  • Versicherungsdauer gültig für 1, 3 oder 5 Tage
  • wählbare Fahrzeugarten
    • PKW
    • LKW (Nur bei uns!)
    • Anhänger
    • alle Fahrzeuge(Motorrad, Wohnmobil, Omnibus, Sattelzug, Sonder-Kfz, ...)
  • mit oder ohne grüne Karte (internationale Versicherungskarte)
  • inkl. eVB (elektronischer Versicherungsbestätigungsnummer)
  • Sofortausdruck / eVB-Nummer per Download

pro Stück:

Hinweis:

Das Kurzzeitkennzeichen wird leider nicht in jedem europäischen Land anerkannt, obwohl die Europäische Union es so empfiehlt und es im Schengener Abkommen festgelegt ist. Uns ist bekannt, dass es beispielsweise in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Ungarn, Portugal, Spanien und Tschechien zu Problemen kommen kann. Angefangen bei Geldbußen, kann Ihr Fahrzeug schlimmstenfalls beschlagnahmt werden. Prüfen Sie vor Fahrtantritt daher immer, ob eine Reise mit dem Kurzzeitkennzeichen in das Zielland möglich ist. Bleibt das Fahrzeug im Ausland, empfehlen wir grundsätzlich die Zulassung auf ein Ausfuhrkennzeichen.

Wofür kann ich das Kurzzeitkennzeichen nutzen?

Das Kurzzeitkennzeichen wird genutzt, um Fahrzeuge kurzzeitig für Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten zulassen zu können. Mithilfe der benötigten Versicherung wird die Nutzungsdauer festgelegt – es dürfen jedoch maximal 5 Tage sein. Auf der rechten Seite des Kurzzeitkennzeichens befindet sich ein gelber Balken, in den drei schwarze Zahlen gestanzt sind. Er stellt das Ablaufdatum dar und ist von oben (Tag) nach unten (Jahr) zu lesen. Ist das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen, darf sich das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder (Park-)Plätzen bewegen und befinden.

Achtung: Teil- oder Vollkasko-Versicherungen können für das Kurzzeitkennzeichen nicht geboten werden. Es handelt sich ausschließlich um eine gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung.

Was benötige ich für die Zulassung?

Das Bundesverkehrsministerium hat Ende 2014 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der deutliche Änderungen am Kurzzeitkennzeichen vorsieht. Diese sind am 01. April 2015 in Kraft getreten und sollten von Ihnen auf jeden Fall vor der Zulassung gelesen werden, da neue Anforderungen an das Fahrzeug gestellt werden.

Wir haben bereits einen Artikel mit diesen Informationen für Sie zusammengestellt. Wenn Sie genau wissen möchten was sich geändert hat klicken Sie bitte auf folgenden Link:

Mehr Informationen über das Zulassungsverfahren eines Kurzzeitkennzeichens

Wie funktioniert das System mit der eVB-Nummer?

Unser Online-Shop bietet die Möglichkeit, die eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen direkt im Internet zu erwerben. Sofern eine Direct-Payment-Option ausgewählt wurde, erhält der Käufer seine eVB-Nummer direkt im Anschluss an die Bestellung als Download und per E-Mail. Sie ist noch nicht aktiviert und wird somit auch nach mehreren Monaten noch immer gültig.

Soll die eVB-Nummer für die Zulassung verwendet werden, kann sie im externen eVB-Portal aktiviert werden. Der Kunde hat hier die Möglichkeit, einen separaten Fahrzeughalter anzulegen(z Bsp.: Zulassung auf den Fahrer oder Beauftragten; auf den Kaeufer oder Abholer). Nach Aktivierung kann die Versicherung bei der Zulassungsstelle vorgelegt und verwendet werden.

Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?

Optional besteht die Möglichkeit, eine grüne Versicherungskarte zur Kurzzeitkennzeichen-Versicherung zu kaufen. Diese wird in einigen Ländern benötigt, um einen gültigen Versicherungsschutz nachweisen zu können. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Kurzzeitkennzeichen längst nicht in allen Ländern anerkannt wird. Probleme gibt es beispielsweise in Frankreich, Ungarn und Tschechien. Mehr Informationen zur grünen Karte und den Deckungsbereichen gibt es hier.

 

* Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungsteuer.

Je nach Zahlungs-/Versandart fallen zusätzliche Kosten an.