Internationale Versicherungskarte (IVK) – ehemals „Grüne Karte“
Die Internationale Versicherungskarte (IVK), die früher als Grüne Karte bekannt war, dient als Nachweis, dass das Fahrzeug in anderen Staaten rechtmäßig versichert ist. Dadurch ist es bei der Einreise in viele Länder nicht notwendig, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Die IVK wird hauptsächlich in Europa und einigen weiteren Staaten verwendet.
Wichtiger Hinweis: Früher wurde die Versicherungskarte tatsächlich auf grünem Papier ausgegeben, daher der Name „Grüne Karte“. Seit 2021 ist sie jedoch nur noch in Weiß gültig. Falls Ihnen also noch der alte Begriff geläufig ist – die Funktion der Karte bleibt gleich, lediglich die Farbe hat sich geändert.
Druck & Versand der Internationalen Versicherungskarte (IVK)
Der Selbstdruck der IVK ist nur für die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung möglich. Bei der Ausfuhrkennzeichen-Versicherung erfolgt der Versand per Briefpost.
Internationale Versicherungskarte selber drucken
Mit dem Kauf Ihrer eVB-Nummer in unserem Shop erhalten Sie auf Wunsch eine Internationale Versicherungskarte (IVK) dazu. Diese stellen wir Ihnen entweder per Post oder als E-Mail-Anhang zur Verfügung. Falls Sie sich für die digitale Variante entscheiden, können Sie die IVK bequem selbst ausdrucken.
Bitte beachten Sie folgende Punkte beim Ausdruck:
- Die IVK darf nur noch auf weißem Papier ausgedruckt werden, unabhängig davon, ob Sie einen Farb- oder Schwarz-Weiß-Drucker nutzen. Die frühere grüne Farbe ist nicht mehr erforderlich.
- Für eine bessere Haltbarkeit empfehlen wir den Druck auf stärkerem Papier (z. B. 100 g/m² oder 120 g/m²).
Selbstgedruckte IVKs sind in allen teilnehmenden Ländern uneingeschränkt gültig und bestätigen Ihren Versicherungsschutz.
Falls Sie die Karte nicht selbst drucken möchten oder eine gedruckte Version bevorzugen, senden wir Ihnen die IVK per Einschreiben zu.
Deckungsbereich der IVK für die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung
Der Deckungsbereich der Kurzzeitkennzeichen-Versicherung im Ausland ergibt sich aus der IVK. Alle Länder, die nicht durchgestrichen sind, sind automatisch vom Versicherungsschutz abgedeckt. Eine Übersicht über Mindestdeckungssummen und abgedeckte Länder finden Sie in unserem Abschnitt Deckungsbereich.